Bannertop.png

ADHS und Straßenverkehr

Aus ADHSpedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Dieser Artikel beinhaltet das Thema Straßenverkehr im Zusammenhang mit ADHS. Allgemeine Informationen über die Störung finden Sie unter Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung

ADHS ist fahrerlaubnisrechtlich nicht als Ausschlusskriterium berücksichtigt, obwohl anzunehmen ist, dass je nach Schweregrad einige der zentralen Leistungsfunktionen Einschränkungen unterliegen, die für die Teilnahme am Straßenverkehr vorausgesetzt sind. ADHS-Betroffenen wird die Fahrerlaubnis statistisch etwa doppelt so häufig entzogen.[1]

Gefahren und Probleme

Studien zeigen, dass sich unter ADHS-Betroffenen Hochrisikobetroffene befinden, welche bedingt durch ihre schwer ausgeprägte Symptomatik im Straßenverkehr besonders hohen Unfallrisiken ausgesetzt sind.[2] Hochrisikofahrer neigen zu einer besonders impulsiven und riskanten Fahrweise. Schwer- und Schwerstbetroffene weisen zudem häufiger Komorbiditäten (Depressionen, Angststörungen) auf, welche riskantes oder unvorsichtiges Verhalten im Straßenverkehr weiter begünstigen können.

Ferner erhalten Verkehrsteilnehmer mit ADHS drei- bis fünfmal häufiger Strafzettel und begehen häufiger Ordnungswidrigkeiten als Erwachsene ohne ADHS. Dies betrifft sowohl Geschwindigkeitsüberschreitungen, als auch falschparken.[3] Auch vergessen Betroffene häufig, sich während des Autofahrens anzuschnallen (siehe auch Sterblichkeit bei ADHS).

Vereinzelt geben Betroffene an, dass Sie sich beim Fahren mit höheren Geschwindigkeiten besser konzentrieren können, da es ihnen dann gelinge, durch das erhöhte Stresslevel ein höheres Konzentrationsnvieau (bzw. einen Hyperfokus) zu erreichen und aufrechtzuerhalten:

„Es ist mir schon oft passiert dass ich teilweise nach Kilometern aus einem Tagtraum erwacht bin und eine Sekunde gebraucht habe, um mich zu erinnern, auf welcher Strasse ich mich gerade befinde. Daher verpasse ich oft Ausfahrten. Diese Unkonzentriertheit kann ich kompensieren, indem ich riskanter fahre und Geschwindigkeitsbegrenzungen überschreite.“[4]

Rebound-Effekt

Zu berücksichtigen ist, dass die Symptome mit den Folgen des sogenannten Rebound-Effekts bei absteigendem Plasmaspiegel wieder verstärkt auftreten können. Dies betrifft insbesondere die Medikation mit Methylphenidat. Sollen im Rahmen der Therapie Medikamente eingenommen werden, so empfiehlt sich insbesondere in der Titrationsphase ein Ausweichen auf ein Retard-Medikament, um diesem Effekt während des Fahrens vorzubeugen.[5]

Medikation

Vereinzelte Untersuchungen weisen auf deutlich verbesserte Fahrleistungen unter medikamentös behandelten ADHS-Patietnen mit Methylphenidat sowie Cannabis hin[6].

Rechtslage zur Teilnahme am Straßenverkehr

Psychopharmaka

Methylphenidat ist in der Anlage des § 24a StVG nicht aufgeführt. Liegt eine Verschreibung vor, ist das Führen von Kraftfahrzeugen unter Methylphenidat vom Gesetzgeber in Deutschland nicht untersagt. Dies setzt jedoch voraus, dass die Fahrtüchtigkeit durch das Medikament nicht eingeschränkt ist, was innerhalb der Einstellungsphase der Pharmakotherapie der Fall sein kann.[7]. Auch kann die Fahrtüchtigkeit bei Eintreten des Rebound-Effekts eingeschränkt sein. Um etwaigen Komplikationen, etwa bei Polizeikontrollen, vorzubeugen, kann ein eingelöstes Rezept oder ein spezieller Betäubungsmittelausweis mitgeführt werden. Hierzu besteht jedoch keine Verpflichtung. Für Auslandsreisen gelten besondere Bestimmungen.

Anders stellt sich die Sachlage im Falle eines Verkehrsunfalls dar: Kann einem Patienten im Zuge der Unfallaufnahme Methylphenidat im Blut nachgewiesen werden, wird unabhängig von der vorliegenden Ausnahmeregelung sowie von der gemessenen Konzentration ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet, wobei mit einem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet werden muss (§69 StGB),[8] wobei im Rahmen des Strafverfahrens zu klären ist, inwieweit der festgestellte Wert in einem Kausalzusammenhang mit den festgestellten Auffälligkeiten oder mit dem Unfallgeschehen steht.

Medizinisches Cannabis

Siehe auch Hauptartikel: Medizinisches Cannabis

Mit medizinischem Cannabis behandelte Patienten müssen bei einer Feststellung von THC im Rahmen einer Verkehrskontrolle nicht mit Strafe rechnen. Gemäß §24a Abs.2 Satz 2 StVG liegt keine Ordnungswidrigkeit vor, sofern die Substanz der ärztlichen Verordnung entsprechend eingenommen wurde.[9][10] Beispielsweise darf das Medikament nicht überdosiert eingenommen worden sein.

Anders stellt sich dies im Falle eines Verkehrsunfalls dar: Kann einem Cannabis-Patienten im Zuge der Unfallaufnahme THC im Blut nachgewiesen werden, wird unabhängig von der vorliegenden Ausnahmeregelung sowie von der gemessenen THC-Konzentration ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet, wobei mit einem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet werden muss (§69 StGB),[11] wobei im Rahmen des Strafverfahrens zu klären ist, inwieweit der festgestellte THC-Wert in einem Kausalzusammenhang mit den festgestellten Auffälligkeiten oder mit dem Unfallgeschehen steht.[12] Eine Verpflichtung zum Nachkommen eines Urin-Schnelltests im Rahmen einer polizeilichen Verkehrskontrolle besteht überdies nicht, dieser kann straffrei verweigert werden.[13]

Sonstiges

Das Ergebnis einer Pilotstudie der University of Virginia weist darauf hin, dass sich das Führen eines Fahrzeugs mit manuellem Schaltgetriebe positiv auf die Aufmerksamkeit und Fahrleistungen ADHS-Betroffener auswirken könnte.[14]

Siehe auch

Studien und wissenschaftliche Publikationen

Deutsch

Englisch

Weblinks

Weitere interessante Artikel

Info.jpg

Quellen