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ADHS und Gewaltbereitschaft

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Dieser Artikel behandelt das Thema ADHS und Gewaltbereitschaft. Ein Schwerpunkt des Artikels liegt dabei in der Betrachtung eines möglichen Zusammenhangs mit Gewaltkriminalität. Allgemeine Informationen über den Zusammenhang zwischen ADHS und Delinquenz sind im Artikel Kriminalität und ADHS zu finden.

Zusammenhänge zwischen ADHS und Gewaltkriminalität

Studien, in denen der Zusammenhang untersucht wurde, lassen darauf schließen, dass eine ADHS-Diagnose in der Kindheit einen Risikofaktor für delinquentes Verhalten darstellt.[1] Schätzungen über die Verteilung von ADHS-diagnostizierten Gefängnisinsassen bewegen sich in Bereichen von 25 % bis 50 %. Die forensische Relevanz der Diagnose ADHS spiegelt sich dabei auch in der medialen Berichterstattung wider. Hier finden sich überwiegend besonders schwere Delikte mit hohem öffentlichen Interesse, wie etwa Tötungsdelikte, die durch eine besondere Grausamkeit gekennzeichnet sind.[2][3] Zwischen der isolierten Diagnose ADHS und Gewaltdelikten, die sich durch eine besondere Schwere auszeichnen, ist bislang jedoch kein signifikanter Zusammenhang festgestellt worden. Innerhalb der Straftäterpopulation findet sich ADHS in den meisten Fällen lediglich als einzelner Risikofaktor unter einer Vielzahl weiterer Risikofaktoren. Die meisten Studien heben einen Zusammenhang zwischen Delinquenz und dem gemeinsamen Vorliegen von ADHS mit einer komorbiden antisozialen Persönlichkeitsstörung hervor.[4] Siehe auch: Hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens.

Begünstigt ADHS ein Begehen schwerer Gewaltdelikte?

Auch hinsichtlich der Schwere der Straftaten ist für die isolierte ADHS kein nennenswerter Zusammenhang festgestellt worden. ADHS begünstigt daher nicht die Entwicklung einer hohen Gewaltbereitschaft, Grausamkeit oder Empathielosigkeit, wie sie bei Delinquenten besonders schwerer Delikte festzustellen sind. Als begünstigende psychiatrische Faktoren für schwere Delikte wie Mord und andere Gewaltverbrechen gelten insbesondere das Vorliegen von Störungen des Sozialverhaltens in der Kindheit sowie einer Entwicklung einer antisozialen Persönlichkeitsstörung oder Psychopathie im Erwachsenenalter. Diese sind durch Kriterien charakterisiert, die teils Überlappungen mit ADHS aufweisen, sich dimensional allerdings von ADHS unterscheiden.[5] So zeigen Straftäter mit ADHS seltener proaktive Gewalt und instrumentelle Aggression, in einer Studie von Retz und Rösler war proaktive Gewalt für die ADHS-Kernsymptome sogar negativ korreliert.[6] Höher korreliert war hingegen die reaktive Gewalt. Diese zeichnet sich im Gegensatz zur instrumentellen, zielgerichteten Aggression dadurch aus, dass sie als Reaktion auf Provokation, Bedrohung oder Frustration angestoßen wird und mit impulsiver Kurzlebigkeit vielmehr der Freisetzung von Affekten dient, als einer geplanten, instrumentellen Durchsetzung von Bedürfnissen ohne affektiven Anstoß.

Festzustellen ist jedoch auch, dass dissoziale Verhaltensweisen oder Ansätze derselben gehäuft bei ADHS-Patienten auftreten. Wichtig auch für die strafrechtliche Begutachtung und Prävention ist dabei eine Differenzierung zwischen ADHS und antisozialen/dissozialen Persönlichkeitsstörungen oder Psychopathie. Wesentliches Merkmal ist dabei einerseits die Form, in welcher das aggressiv-dissoziale Verhalten auftritt. Dissoziales Verhalten, wie es bei ADHS-Patienten vorkommt, ist nicht primär dem Störungsbild zuzuordnen, sondern eher als Folge der störungsspezifischen Verhaltensprobleme anzusehen.[7][8] Darüber hinaus sind Betroffene ohne Risiko-Komorbiditäten in der Lage, Schuldbewusstsein zu zeigen und eigene Anteile an einer problematischen Situation im Nachhinein anzuerkennen. Dies trifft auf Patienten mit einer antisozialen Persönlichkeitsstörung nicht zu.[9]

→ Siehe auch: ADHS-Präzedenzfälle und Gerichtsurteile.

Siehe auch

Studien und wissenschaftliche Arbeiten

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Einzelnachweise